Marktregeln

Mit der Teilnahme erkennen alle Ausstellenden die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.


Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch die Veranstalterin bzw. den Veranstalter.
Der Einlass beginnt etwa 1,5–2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens.
Die Platzvergabe erfolgt anhand eines Hallenplans. Die Standgebühr ist im Vorfeld vollständig zu überweisen.


Privatstand / Gewerblicher Stand

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich mit der korrekten Zuordnung anzumelden.
Ein Privatstand (Secondhand) bedeutet, dass ausschließlich private, gebrauchte Kleidung verkauft wird. Gewerbliche Waren, Handmade-Produkte oder Neuware sind hier nicht erlaubt.
Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, den Stand räumen zu lassen. Ein Verstoß kann zum generellen Marktausschluss führen.


Standgröße

Die gebuchte Standgröße ist verbindlich einzuhalten.
Bei Überschreitung kann der Veranstalter nachträglich eine Zusatzgebühr erheben oder den Stand ausschließen.
Vor den Ständen dürfen nur nach vorheriger Absprache zusätzliche Waren oder Möbel platziert werden. Diese werden vor Marktöffnung vom Veranstaltungsteam abgenommen.


Standbelegung

Die maximale Standbelegung beträgt zwei Personen.
Weitere Personen können ab Markteröffnung selbstverständlich als Besucher:innen teilnehmen (Eintritt regulär).


Abbau

Der Abbau darf grundsätzlich erst nach Ende der Veranstaltung beginnen.
Ein vorzeitiger Abbau ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Veranstalterin möglich.
Wer den Stand vorzeitig abbaut, riskiert den Ausschluss von zukünftigen Märkten.
Auch spät kommende Besucher:innen zahlen Eintritt – sie sollen ebenfalls auf einen vollständigen, lebendigen Markt treffen.


Haftungsausschluss

Für Schäden an Personen oder Sachen, insbesondere an Ausstellungsgegenständen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
Dies gilt auch für Schäden durch andere Teilnehmende, Besucher:innen oder äußere Umstände (z. B. Diebstahl, Feuer, Sturm, Wassereinbruch).
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin können nicht geltend gemacht werden.
Jede:r Ausstellende ist selbst für die Bewachung des eigenen Standes und der Waren verantwortlich.
Für Schäden, die durch den eigenen Standaufbau oder durch Waren verursacht werden, haftet die ausstellende Person selbst.


Reinigung & Müllpfand (10 €)

Alle Ausstellenden sind verpflichtet, ihren Platz sauber zu hinterlassen und sämtliche Gegenstände sowie Müll mitzunehmen.
Bitte keine Kleiderbügel oder sonstige Gegenstände zurücklassen.
Im und um den Veranstaltungsort darf kein Müll oder Ware zurückbleiben – andernfalls wird ein Strafgeld erhoben.

Es wird ein Müllpfand von 10 € erhoben, das beim Einlass an unser Team gezahlt wird.
Nach Beendigung der Veranstaltung und Abnahme des Standplatzes erhaltet ihr die Pfandgebühr gegen Abgabe des Pfandbons zurück.


Rettungswege / Notarzt

Alle Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben. Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.


Hausrecht

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände übt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter das Hausrecht aus.


Stornoregelung

Eine Stornierung ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Stand an eine andere Person weiterzugeben.
Bitte kümmert euch in diesem Fall selbst um die Weitergabe, z. B. über die jeweilige Facebook-Veranstaltung.
Sobald eine neue Person gefunden ist, informiert uns bitte, damit wir die Reservierung umschreiben können.


Wunschplatz

Aufgrund der hohen Nachfrage können Standwünsche leider nicht berücksichtigt werden.
Wenn ihr gemeinsam stehen möchtet, bucht bitte direkt zwei oder mehr Stände zusammen.
Wünsche wie „den Platz vom letzten Mal“ oder „vorne links/rechts“ können organisatorisch nicht erfüllt werden – wir bitten um Verständnis.


Brandschutz

Kerzen, Räucherstäbchen und offenes Feuer sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strengstens verboten.


Veranstalterin

Stelley / Stolzenberg GbR
Vera Stolzenberg & Lisa Stelley
Glockengießerstraße 59
23552 Lübeck